INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HEILBRONN-FRANKEN

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IHK-GESCHÄFTSSTELLEN

BAD MERGENTHEIM

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SCHWÄBISCH HALL

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Mo bis Do: 9.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

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VOLLVERSAMMLUNG

Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken

Die Vollversammlung der IHK Heilbronn-Franken - das Parlament der regionalen Wirtschaft - ist das oberste Organ der IHK. Gewählte Unternehmer vertreten die Interessen der rund 52.000 Unternehmen (Stand Januar 2011) im Kammerbereich.

Broschüre zur Vollversammlung und Präsidium der IHK Heilbronn-Franken

Der IHK-Vollversammlung gehören bis zu 48 von den IHK-Mitgliedern gewählte Vertreter an. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheidet über alle Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft des Kammerbezirks oder die Arbeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind. So zum Beispiel über die IHK-Satzung, die Beitrags- und Gebührenordnung oder den Haushalt.

Der Präsident leitet die Kammer im Rahmen der von der Vollversammlung festgesetzten Richtlinien und gefassten Entschließungen.
Bei seiner Amtsführung wird er durch die Vizepräsidenten unterstützt und vertreten. Der Präsident und der Hauptgeschäftsführer vertreten die Kammer gemeinsam rechtsgeschäftlich und gerichtlich.

Die IHK-Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten, die gemeinsam das Präsidium bilden. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und bis zu acht Vizepräsidenten. Der Präsident und die Vizepräsidenten werden von der Vollversammlung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte gewählt. Das Präsidium beschließt über die Geschäftsordnung sowie die Haushalts- und Kassenordnung der Kammer. Es bereitet die Vollversammlungen und die dort zu behandelnden Verhandlungsgegenstände vor.

 

Hinweis: Die vorliegenden Informationen wurden mit der gebotenen Sorgfalt recherchiert und erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
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