Recht / Steuern

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IHK-Mediations- und Schlichtungszentrum
Möglichkeiten für eine außergerichtliche Beilegung von Wirtschaftskonflikten

Das Mediations- und Schlichtungszentrum der IHK Heilbronn-Franken bietet Unternehmen umfassende Möglichkeiten für eine außergerichtliche Beilegung von Wirtschaftskonflikten. Weitere Aufgabe ist die Information über und die aktive Werbung für die verschiedenen Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktlösung, wie z. B. Wirtschaftsmediation und Schlichtung. Während der Wirtschaftsmediator bei einer Mediation keinerlei inhaltlichen Lösungsvorschläge macht, sondern nur für die Verfahrensstruktur zuständig ist, kann der Schlichter auf Wunsch der Parteien auch Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Parteien eines Mediations- oder Schlichtungsverfahrens können natürliche Personen, Handelsgesellschaften und juristische Personen sowie jeweils deren Mitarbeiter sein.
Das IHK-Mediations- und Schlichtungszentrum
- berät über die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung
- bietet eine moderne Verfahrensordnung für Wirtschaftsstreitigkeiten an
- leistet Unterstützung bei der Anbahnung und der Durchführung von Mediations- bzw. Schlichtungsverfahren
- stellt Musterklauseln bzw. -vereinbarungen für die außergerichtliche Streitbeilegung zur Verfügung
- benennt erfahrene und neutrale Mediatoren bzw. Schlichter
- führt ein Verzeichnis qualifizierter Mediatoren und Schlichter
- erteilt als anerkannte Gütestelle im Sinne von § 794 Abs.1 Nr. 1 ZPO vollstreckbare Urkunden über geschlossene Vereinbarungen
- wickelt die Abrechnungsformalitäten für die Beteiligten ab
- leitet eine Mediation bzw. Schlichtung bei Wunsch der Parteien in ein Schiedsgerichtsverfahren über

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