Aus- und Weiterbildung

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Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen (lt. Ausbildungsordnung und Ausbildungsvertrag).
Zudem ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
In diesem Zusammenhang gelten für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise einige Mindestanforderungen, die im Detail hier näher beschrieben werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch das Merkblatt unter beigefügtem Link.
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